|
|
|
|
|
|
|
|
Inhalt dieses Themas:
Die Regelungsdichte von Gesetzen, Verordnungen, Ordnungen, Reglementen, etc. nimmt (leider) laufend zu. Bei den Rechtsanwendern hat dies eine wachsende Verunsi-cherung zur Folge. Bevor z.B. konkrete Schritte eingeleitet werden oder um eine kon-krete Situation zu klären oder sich erklären zu lassen oder um Entscheidungsgrundla-gen zu beschaffen, etc. ist es häufig unabdingbar, sich beraten zu lassen. Folgende The-men werden nachfolgend behandelt:
- Abgrenzung zur Vertretung, zum Gutachten, resp. der Expertise, zum Vermittler und Mediator
- Beratung generell
- Beratungen im Hinblick auf die Zukunft
- Beratungen im Zusammenhang mit einer konkreten Situation
- Wo können wir gegebenenfalls helfen?
Abgrenzung zur Vertretung, zum Gutachter, resp. Experte, zum Vermittler und Mediator
a) |
Der Vertreter tritt für den Vertretenen an dessen Stelle gegenüber Dritten auf. Er weist sich mit einer Spezial- oder einer Generalvollmacht aus. Seine Handlungen erfolgen im Namen und für den Vertretenen. Das Resultat, welches aus einer solchen Vertretung resultiert, hat direkte Wirkungen für den Vertretenen (und nicht etwa für den Vertreter). Der Vertretene beauftragt üblicherweise den Vertreter, für ihn tätig zu werden. Dieses Auftragsverhältnis kann denn auch jederzeit von der einen, wie der anderen Seite aufgekündigt werden.
Im Rahmen einer Beratung hat der Berater keine Befugnisse, für den Beratenen gegenüber Dritten tätig zu werden. Er müsste dazu konkret beauftragt werden. Mit einer entsprechenden Vollmacht wäre dann wieder ein Vertretungsverhältnis begründet.
|
b) |
Der Gutachter oder Experte erörtert im Rahmen seiner Gutachter- (Experten-) tätigkeit ganz konkrete Fragen, häufig Rechtsfragen. Es ist denkbar, jedoch eher atypisch, dass er im Rahmen dieser Erörterung für den Auftraggeber Schlüsse zieht und diesem (unverbindliche) Ratschläge erteilt, wie sinnvollerweise weitergefahren werden könnte. Mit der Beantwortung der Gutachterfragen (und vielleicht noch Ergänzungsfragen) hat der Gutachter seine Arbeit geleistet. Der Gutachter hat also eine allseits sehr genau begrenzte Aufgabe zu erfüllen. Selbst die definitiven Schlüsse, die aus dem Gutachten gezogen werden, sind durch den Auftraggeber, allenfalls unter Beizug eines Beraters oder durch einen Vertreter zu ziehen oder zu würdigen und nicht durch den Gutachter / Experte.
Der Berater nimmt also allenfalls die Resultate aus einem Gutachten auf und berät in der Folge den Auftraggeber dahingehend, welche Schlüsse, Handlungen, Vorkehrungen nun sinnvollerweise getroffen werden sollten.
|
c) |
Für einen Berater ist es überhaupt nicht zwingend, dass er nach aussen oder gegenüber dem Kontrahenten in Erscheinung tritt. Er kann durchaus auch ausschliesslich im Hintergrund wirken. Umgekehrt nimmt der Vermittler oder der Mediator im Rahmen der Vermittlung oder der Mediation eine (relativ) aktive Haltung ein und tritt auf, lädt ein, führt allenfalls Einzelgespräche, Vermittlungsverhandlungen, bringt Lösungsvorschläge ein (bei einer Vermittlung) oder führt im Rahmen einer Mediation die Gespräche derart, dass die Beteiligten "von selbst" zur richtigen Lösung gelangen. Der Vermittler und der Mediator organisieren das Verfahren, die Verhandlungen, protokollieren gegebenenfalls Resultate, verfassen Vergleiche, führen Abklärungen durch, ziehen nötigenfalls Experten bei, etc. Das Ziel der Vermittlung und der Mediation ist es, dass ein Streit, eine Meinungsverschiedenheit ohne Beizug der institutionalisierten Streitlöser, der Gerichte, Fachgerichte, Schiedsgerichte, allenfalls Behörden, etc. bereinigt werden kann.
Der Vermittler berät üblicherweise die Streitparteien, ist also in dieser Hinsicht Berater. Der Mediator hält sich in Bezug auf Beratungen zurück. Er kann mithin kaum als Berater bezeichnet werden.
|
Beratung generell
Häufig handelt es sich bei scheinbar unlösbaren Problemen, welche dann vielleicht Meinungsverschiedenheiten auslösen, nicht um Einzelprobleme, sondern um Problemkomplexe, also um eine Vielzahl, meist verschachtelter Probleme. Hier setzt die Arbeit des Beraters an. Im Rahmen einer sogenannten Instruktion wird versucht, den komplexen Fall zu analysieren und die Problemkomplexe in lösbare Einzelprobleme aufzuschlüsseln.
Ist diese Arbeit einmal erledigt, geht es darum, Prioritäten, Lösungswege und wohl auch ein Zeitbudget festzulegen. Es sind die notwendigen Schritte zur Problemlösung, allenfalls mit Alternativen und vorbehaltenen Entschlüssen (je nach Reaktion der Ansprechpersonen) zu definieren und die konkrete Vorgehensweise nach einem Zeitplan abzusprechen (wer macht wann was). Es ist dabei keineswegs notwendig, dass der Berater nach aussen überhaupt in Erscheinung tritt.
Es hat sich gezeigt, dass auf diese Art und Weise auch recht komplexe Fälle mit absolut vertretbarem Aufwand bereinigt werden können.
Beratungen im Hinblick auf die Zukunft
Häufig suchen Ratsuchende den Berater auf, weil ihnen bewusst ist, dass in ihrer konkreten Situation sinnvollerweise gewisse Vorkehrungen getroffen werden sollten. Entsprechende Fälle könnten z.B. sein:
- Eine Verlobung oder eine Heirat steht an, vielleicht mit einem Partner, der aus einer früheren Partnerschaft bereits Kinder mitbringt.
- Eine berufliche Veränderung steht an. Wie steht es mit dem BVG, mit allfälligen Konkurrenzklauseln, Absicherungen, Fussangeln beim alten / neuen Vertrag, etc.?
- Kinder werden erwartet. Der Ehepartner, ein junges Geschäft, ein Vermögen sollte abgesichert werden. Es gibt erbrechtliche Fragen, vielleicht im Rahmen einer sogenannten "Patchworkfamilie".
- Es gibt familienrechtliche Spezialfragen z.B. mit behinderten Kindern, mit der Ausbildung von Kindern, mit Verwandten (Renten, Pflege, Alzheimer, etc.) etc.
- Eine Liegenschaft soll gekauft werden. Die Finanzierung muss organisiert werden, es muss sichergestellt werden, dass keine Doppelzahlungen anfallen (bei neu errichteten Gebäuden), etc.
- Eine Unternehmung soll gegründet oder umstrukturiert werden. Was muss alles berücksichtigt werden, welche Schritte sind unabdingbar, welche Fussangeln können das Projekt gefährden, Steuerfragen, etc.?
- Thema vorzeitige Pensionierung: hier geht es z.B. um versicherungstechnische Beratungen und/oder eine Anlageberatung, Abklärungen vielleicht im Ausland, etc.
- Thema Nachfolgeregelungen: hier geht es z.B. um eine eherechtliche-, erbrechtliche-, gesellschaftsrechtliche Beratung, um das Thema Bewertung, MBO, M&A, etc.
- Thema Erbrecht: Abklären von Möglichkeiten und Grenzen
- Beratungen im Zusammenhang mit Vermögensfragen / Organisationsfragen (private offices)
- etc.
Beratungen im Zusammenhang mit einer konkreten Situation
Ratsuchende suchen den Berater häufig auch auf, wenn ihnen etwas Spezielles wiederfahren ist. Entsprechende Fälle könnten z.B. sein:
- Sie haben von Behördenseite eine Verfügung erhalten oder es ist ein Urteil gegen sie ergangen
- Eine Kündigung z.B. des Arbeitsverhältnisses oder der Wohnung ist eingetroffen
- Es wurde eine Scheidungsklage eingereicht
- Eine Erbschaft steht an
- Es stehen konkrete Fragen z.B. im Zusammenhang mit Unternehmungen an (mit Angestellten, mit Finanzierungen, mit Kapitalisierungen, mit Erfindungen, etc.)
- Sie brauchen Hilfe im Zusammenhang mit Auftritten gegen aussen
- etc.
Wo können wir gegebenenfalls helfen?
- Aufschlüsseln von Problemkomplexen in lösbare Einzelprobleme
- Abklärungen vornehmen
- Unterlagen beschaffen
- Konkrete Rechtslage darlegen
- Eigenes Netzwerk (lucerne-law) einsetzen um komplexe Fragen von den richtigen Sachverständigen klären zu lassen
- Brainstormings / Erarbeiten von Lösungsansätzen zusammen mit dem Ratsuchenden
- Briefing
- Ghostwriting
- Entwürfe für Schreiben oder Verträge, etc. erstellen
- etc.
|
|
|
|
|