Inhalt dieses Themas:

Die Verfassung und Gesetze definieren Rechte und Pflichten der einzelnen Rechtsanwender. Um diese Rechte ausüben zu können, sind Spielregeln in Bezug auf deren Begründung, deren Gestaltung, Umgestaltung und Löschung einzuhalten. Rechte können durch Dritte verletzt werden, was impliziert, dass sich der Berechtigte gegen die Verletzung wehrt. Folgende Themen werden behandelt:

  • Verschiedene Arten von Rechten
  • Die Begründung von Rechten und deren Durchsetzung
  • Wo können wir gegebenenfalls helfen?


Verschiedene Arten von Rechten

a)      Es gibt jede Menge von Rechten und Lasten. Menschenrechte sind z.B. in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention definiert und garantiert. Aus diesen "Freiheiten" (Glaubensfreiheit, Meinungsäusserungsfreiheit, etc.) folgen unmittelbar gewisse Rechte, z.B. das Recht sich frei zu äussern, zu demonstrieren, seine Religion frei auszuüben, etc.

Die verfassungsmässig garantierte Handels- und Gewerbefreiheit und die darauf abgestützte Gesetzgebung, wie z.B. das Kartellrecht, das Wettbewerbsrecht, das Kreditrecht, etc. legen die Spielregeln fest, damit jeder einzelne seine Rechte auch durchsetzen kann und nicht eine Marktbeherrschung oder unlauterer Wettbewerb Ungleichgewichte schaffen.

b)      Rechte können sich auch aus einer konkreten Stellung heraus ergeben. Ein Mieter hat gewisse, gesetzlich zugesicherte Rechte gegenüber dem Vermieter, gegenüber Nachbarn, etc. Der Vermieter begeht z.B. Hausfriedensbruch, wenn er gegen den Willen des Mieters in die gemietete Wohnung eindringt.

Der Grundeigentümer hat innerhalb der Schranken des Gesetztes die Freiheit, mit seinem Grundeigentum zu tun und zu lassen, was er will. Er kann sein Grundstück innerhalb der Grenzen des Gesetzes ausbeuten, mit Dienstbarkeiten oder mit Grundpfandrechten belasten, er kann aber auch Verbote gegenüber Dritten aussprechen, z.B. ein Parkverbot, ein Verbot, das Grundstück zu betreten oder zu befahren, etc. Er kann sein Grundstück parzellieren, Teile abtrennen und mit einem andern Grundstück verschmelzen, Grundstücke zusammenlegen, Grundstücke in Stockwerkeigentum aufteilen, etc.

Der Erfinder kann sein Werk patentieren lassen. Damit wird sein geistiges Eigentum definiert. Er erwirbt damit Rechte, die er gegenüber Dritten durchsetzen kann. Er kann z.B. Lizenzen auf das Produkt vergeben und gegen Verletzungen des Patentes gerichtlich vorgehen.

Der Autor oder Künstler hat urheberrechtliche Rechte an seinem Werk. Er kann gegen Plagiate oder Fälschungen vorgehen und umgekehrt seine Rechte am Werk vermarkten.

c)      Die Rechtsanwender haben daneben auch die Möglichkeit Recht, das dann zwischen zwei oder mehreren Beteiligten gelten soll, zu definieren. Indem Verträge abgeschlossen werden, wird Recht festgelegt, das zwischen den Vertragsparteien Gültigkeit haben soll. Ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer regelt das konkrete Verhältnis, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen diesen Parteien. Statuten einer Gesellschaft oder ein Gesellschaftsvertrag definieren die Rechte und Pflichten der betreffenden Gesellschaftern.


Die Begründung von Rechten und deren Durchsetzung

Wie bereits dargestellt wurde, bestehen gewisse Rechte bereits auf Grund der Verfassung, der Gesetzgebung oder auf Grund einer konkreten Stellung, welche der Berechtigte einnimmt. Andere Rechte müssen begründet werden. Hier ist wiederum zu unterscheiden, ob sie jedermann begründen kann (wie z.B. im Rahmen der Vertragsfreiheit vertragliche Rechte und Pflichten) oder ob zusätzlich bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, damit Rechte begründet werden können (es braucht die Eigentümerstellung an einem Grundstück, um dieses belasten zu können).

Es gibt ganz unterschiedliche Verfahren, welche Rechte begründen können. Ein Park- oder Fahrverbot auf einem Grundstück wird z.B. auf Gesuch hin durch den Richter erlassen; ein Grundpfandrecht wird mittels notarieller Urkunde und Eintragung im Grundbuch rechtswirksam; ein Patent auf einer Erfindung oder die Anmeldung einer Marke nach einem genau vorgeschriebenen Verfahren.

Es versteht sich von selbst, dass bestehende Rechte (bewusst oder unbewusst) verletzt werden können. Gegen solche Verletzungen muss sich der Berechtigte gegebenenfalls rechtzeitig wehren, da er sonst in Gefahr läuft, die verletzten Rechte zu verlieren (ein Wegrecht, welches über Jahrzehnte nicht ausgeübt wird, kann verloren gehen. Der Grundeigentümer kann die Löschung des Rechts beim Grundbuchamt beantragen, etc.). Je nach verletztem Recht sind völlig andere Verfahren notwendig, um sich zu wehren (öffentlich rechtliche Verfahren oder privatrechtliche Verfahren, je in ganz unterschiedlicher Ausgestaltung).

Wo können wir gegebenenfalls helfen?

  • Rechte und Verbote begründen
  • Rechte und Verbote durchsetzen
  • Rechte und Verbote anpassen
  • Rechte und Verbote definieren, den Sinngehalt auslegen
  • Reglemente, Statuten, Gesellschaftsverträge errichten
  • Verträge errichten
  • Parzellierungen / Grundstückzusammenlegungen / Stockwerkeigentumsbegründungen
  • Immaterialgüterrechte
  • Wettbewerbsrechte
  • Verfassungsmässig oder gesetzmässig garantierte Rechte
  • etc.