Inhalt dieses Themas:

Es gibt unzählige verschiedene Arten von Verträgen und Ansprüchen. In dieser Rubrik finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zu diesem Thema, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit. Ziel ist es, Ihnen erste Anhaltspunkte zu liefern, wie Ihr ganz konkretes Problem allenfalls angegangen werden kann. Folgende Themen werden behandelt:
  • Was ist ein Vertrag?
  • Wo können wir gegebenenfalls helfen?


Was ist ein Vetrag?

Art. 1 des schweizerischen Obligationenrechts definiert den Vertrag wie folgt:
  • Zum Abschluss eines Vertrages ist die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung der Parteien erforderlich.

  • Sie kann eine ausdrückliche oder stillschweigende sein.
Das ganze Leben besteht folglich aus Verträgen. Jede Abmachung zwischen zwei oder mehreren (natürlichen oder juristischen) Personen ist ein "Vertrag". Jeder Vertrag besteht einerseits aus Verpflichtungen und anderseits aus Ansprüchen, welche aus dem Vertrag (Rechtsgrund) geltend gemacht werden können.

Das Gesetz regelt eine ganze Anzahl von Vertragsverhältnissen explizit. Das sind sogenannte Nominatkontrakte. Selbstverständlich gibt es aber auch Verträge, welche das Gesetz nicht explizit regelt, sei es, dass es sie zum Zeitpunkt, als das Gesetz in Kraft trat, noch gar nicht gab (z.B. Franchiseverträge), sei es dass es Verträge sind, die irgendwo zwischen den Nominatverträgen liegen (z.B. Mietkaufverträge) oder Vertragswerke darstellen, welche ganz unterschiedliche Inhalte vereinigen (Miete und Hauswartdienste). Diese Verträge nennt man Innominatkontrakte oder auch Verträge sui iuris, resp. sui generis.

Verträge werden auch untergliedert in zweiseitige Verträge (synallagmatische Verträge) und mehrseitige Verträge (Gesellschaftsverträge).

Bei zweiseitigen Verträgen schliessen zwei Vertragsparteien miteinander eine Vereinbarung ab. Beispiele für zweiseitige Verträge (ohne spezielle Gliederung und ohne entfernte Absicht nach eine abschliessenden Aufzählung) sind etwa:

  • Kaufverträge
  • Tauschverträge
  • Grundstückschenkungsverträge
  • Vorverträge
  • Kaufrechtsverträge
  • Vormerkungsverträge
  • Mietverträge
  • Pachtverträge
  • Grundstückkaufverträge
  • Schenkungsverträge
  • Grunddienstbarkeitsverträge
  • Vorkaufsverträge
  • Rückkaufsverträge
  • Anmerkungsverträge
  • Gebrauchsleiheverträge
  • Arbeitsverträge
  • Darlehensverträge
  • Lehrverträge
  • Heimarbeitsverträge
  • Werkverträge
  • Auftrag
  • Treuhandverträge
  • Agenturverträge
  • Frachtverträge
  • Verpfründungsverträge
  • Leasingverträge
  • Alleinvertriebsverträge
  • Franchiseverträge
  • Tankstellenverträge
  • Kreditkartenverträge
  • Ingenieurverträge
  • Totalunternehmerverträge
  • Reiseveranstalterverträge
  • Unterrichtsverträge
  • Gastaufnahmeverträge
  • Aussergerichtliche Vergleichsverträge
  • Know-how Verträge
  • Patentlizenzverträge
  • Handelsreisendenverträge
  • Gesamtarbeitsverträge
  • Verlagsverträge
  • Willensvollstreckungsauftrag
  • Mäklerverträge
  • Hauswartverträge
  • Hinterlegungsverträge
  • Leibrentenverträge
  • Pfandverträge
  • Versicherungsverträge
  • Factoringverträge
  • Automatenaufstellungsverträge
  • Checkvertrag
  • Checkkartenabreden
  • Architektenverträge
  • Generalunternehmerverträge
  • Fernkursverträge
  • Spitalaufnahmeverträge
  • Aussergerichtliche Nachlassverträge
  • Verträge im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung
  • Lizenzverträge
  • Etc.


  • Bei mehrseitigen Verträgen schliessen mehrere (mehr als zwei) Vertragsparteien miteinander eine Vereinbarung ab. Beispiele für mehrseitige Verträge sind etwa:

  • Gesellschaftsgründungsverträge
  • Statuten (Vereine, Gesellschaften)
  • Gesellschafterbindungsverträge
  • Nutzungsreglemente
  • Fusionsverträge
  • Gesellschaftsverträge bei einfacher Gesellschaft. KG, GmbH, etc.
  • Organisationsreglemente
  • Etc.



  • Wo können wir gegebenenfalls helfen?
    • Verträge erstellen
    • Notarielle Verträge erstellen
    • Verträge und Ansprüche analysieren
    • Verträge und Ansprüche auslegen
    • Anfechtbare Verträge / nichtige Verträge
    • Mängelrügen
    • Verträge und Ansprüche durchsetzen
    • Gemeinsame Nenner / Vergleichsmöglichkeiten suchen
    • Ansprüche vollstrecken