Inhalt dieses Themas:

Jede Antwort auf Rechtsfragen, welche einem Rechtsanwalt oder Notar gestellt wurden, ist an sich eine "Expertise", eine Antwort eines Sachverständigen, eines Experten. Wird das Spezialwissen geschickt eingesetzt, kann dies streitverhindernd wirken oder die sichere Basis für Entscheide des Rechtssuchenden sein. Folgende Themen werden behandelt:

  • Gutachten und Expertisen
  • Vermitteln von Wissen
  • Wo können wir gegebenenfalls helfen?


Gutachten und Expertisen

Häufig beschäftigen rechtliche Fragen Rechtsanwender, deren Klärung Basis für Entscheidungen sind.

Die Klärung solcher Fragen kann durchaus streitverhindernd sein. Liegt eine sorgfältige, allgemein einleuchtende und neutrale Beantwortung von ganz konkreten Fragen auf dem Tisch, kann dies alleine dazu führen, dass unterschiedliche Ansichten von Parteien überwunden werden können und damit eine Basis für eine aussergerichtliche Lösung der Probleme gefunden wurde. Auch wenn damit vielleicht der Rechtsstreit nicht bereits bereinigt werden kann, so bietet ein geschicktes Gutachten vielleicht die Grundlage zu einer Mediation oder zu Vergleichsgesprächen (mit oder ohne rechtliche Unterstützung), welche dann zur endgültigen Lösung führen.

Ein Gutachten oder eine Expertise kann nicht nur bei bereits vorhandenen unterschiedlichen Ansichten zu einem konkreten Problem helfen. Vielleicht braucht ein Rechtsanwender auch ganz einfach Grundlagen, um konkrete Entscheide zu fällen. Diese Entscheide können steuerrechtlicher Natur sein (z.B. im Zusammenhang mit der Gründung einer Unternehmung, mit einer Umstrukturierung eines Betriebes, mit einer vorzeitigen Pensionierung, mit der Frage nach Auszahlung von Pensionskassengelder in Form von Kapital oder Rente, etc.); sie können gesellschaftsrechtlicher Natur sein, in Bezug auf die Wahl einer geeigneten Rechtsform für eine Unternehmung (z.B. im Zusammenhang mit der Eröffnung eines Geschäftes, einer Geschäftsübernahme, eines MBO, eines Outsourcing, einer Unternehmensnachfolge, etc.) oder fast beliebige rechtliche Fragen betreffen, welche geklärt werden sollen, bevor eine Handlung durchgeführt wird (Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses oder eines Mietverhältnisses, Gültigkeit von Verträgen, Vorabklärungen im Hinblick auf eine mögliche Scheidung, Abklärungen im Zusammenhang mit Versicherungsfragen, Fragen bei Vermögensanlagen, Finanzierungsfragen von Geschäften oder Immobilien, Fragen im Zusammenhang mit Testamenten, Erbverträgen, oder dann Erbschaften, Vermächtnissen, Pflichtteilen, Ausgleichungen, Herabsetzungen, Enterbungen, etc.).

Unter einem "Gutachten" oder einer "Expertise" ist überhaupt nicht zwingend ein mehrseitiges schriftliches Dokument zu verstehen. Rechtliche Fragen können durchaus auch in der Form eines mehr oder weniger kurzen Memos, eines Briefes oder auch (in speziellen Fällen oder bei ganz einfachen Fragen) mündlich erörtert werden.

Vermitteln von Wissen

Es versteht sich von selbst, dass ein gewisses juristisches Spezialwissen, in welchem Gebiet auch immer, durchaus von Vorteil sein kann. Es schadet sicher nicht, wenn ein Verkäufer eine Ahnung von Gewährleistung, Garantie, Verjährung, Verwirkung, Abzahlungsrecht, Kreditrecht, Vertretung, Vormundschaftsrecht, Formvorschriften, Anweisungen, evtl. Wertpapierrecht, Bürgschaftsrecht, etc. hat. Dasselbe gilt uneingeschränkt für Versicherungsexperten, Bankfachleute, Verwaltungsangestellte, Wirte, Führungskräfte (Personalchefs, Finanzchefs, Entwicklungsingenieure, Kaufmännische Führungskräfte, Marketingchefs, etc.) und so weiter. Die angesprochenen Berufsspezialisten brauchen je ein auf ihre ganz konkreten Bedürfnisse abgestimmtes juristisches Basiswissen.

Zentral ist bereits schon das Wissen um die Hilfen, welche z.B. ein Rechtsanwalt, ein Notar, ein Ökonom, etc. bieten kann. Das geschickte Zusammenspiel der Wissenskompetenz kann Entscheide beschleunigen, sicher und im Endeffekt auch günstiger machen.

Das auf den Einzelfall zugeschnittene Wissen kann durch lucerne-law.ch in angemessener und kurzweiliger Art und Weise vermittelt werden. Zentral für den Erfolg eines Seminars, eines Vortrages, eines Kolloquiums oder einer sonstigen Lehrveranstaltung ist auf jeden Fall jedoch eine sorgfältige Instruktion durch den Organisator der Lehrveranstaltung. Die Zielvorstellungen, die Lernziele und allfällige Dokumentationen, wie auch die Adressatengruppe müssen im Detail beschrieben sein, damit eine solche Veranstaltung Erfolg zeitigt.

Wo können wir gegebenenfalls helfen?

  • Spezialfragen klären
  • Problemanalysen
  • Mündliche oder schriftliche Erörterungen von Problemen
  • Problemlösungsansätze erarbeiten
  • Seminare, Vorträge, Lehrveranstaltungen
  • etc.